Erbrecht

Im Zusammenhang mit der Bestattungsvorsorgeplanung kommen oft auch Fragen zum Erbrecht auf. Viele Menschen setzen ein Testament auf, um den Nachlass den eigenen Wünschen nach aufzuteilen. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die nur die direkten Angehörigen, im Normalfall den Ehepartner und die Kinder, als Erben vorsieht.

Was genau die gesetzliche Erbfolge ist, wie man ein Testament aufsetzt, was ein Erbschein ist, welche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gelten und vieles mehr erfahren Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Erben und Vererben", welche Sie mit einem Klick auf den Link unten öffnen können. Diese Broschüre kann aber nur ein erster Wegweiser sein. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Kontakt.

Weiterführende Links

Die Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier. (PDF-Datei, ca. 6 MB)

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