Welche Grabarten gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Grabarten: Dem Reihengrab, dem Wahlgrab und dem anonymen Grab. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei der Bestattungsart um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt beziehungsweise ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden soll.

Es gibt jeweils auch Varianten dieser Grabarten, beispielsweise gibt es Rasengräber, die keine individuelle Bepflanzung zulassen und deren Pflege von der Friedhofsverwaltung übernommen werden, oder Gräber am Fuße eines Baumes, sogenannte Baumgräber. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Auswahl der richtigen Grabart und informieren Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beerdigung sowie den damit verbundenen Kosten.

Gerne informieren wir Sie auch über alternative Bestattungsformen wie zum Beispiel die Seebestattung, die Diamantbestattung oder die Almwiesenbestattung. Kurze Beschreibungen dieser Bestattungsarten erhalten Sie in unserem Bestattungslexikon.

Das Reihengrab

Bei einem Reihengrab handelt es sich um eine Einzelgrabstelle, die nur im Zusammenhang mit einer Bestattung erworben werden kann. In einem Reihengrab wird auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen zeitlich und räumlich der Reihe nach bestattet. Das bedeutet, dass Angehörige keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle ausüben können. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wird das Grab eingeebnet, ein Möglichkeit der Verlängerung der Laufzeit besteht in der Regel nicht.

Das Wahlgrab

Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden, und ihre Lage auf dem Friedhof ist frei wählbar. Die Anzahl der Lagerstellen kann selbst bestimmt werden, so dass beispielsweise Ehepartner nebeneinander beerdigt werden können. Auch kann die Laufzeit eines Wahlgrabes immer wieder verlängert werden. Klassische Familiengräber sind daher auch immer Wahlgrabstätten.

Das anonyme Grab

Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg oder die Urne in einem Grab beigesetzt, das nicht gekennzeichnet wird und dessen Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass die Angehörigen an der Beerdigung teilnehmen können.


Weiterführende Links

Nicht auf jedem Friedhof werden alle Grabarten angeboten. In Bielefeld werden fast alle Friedhöfe von der Stadt Bielefeld unterhalten. Eine Übersicht welche Grabarten es auf welchen Friedhöfen der Stadt Bielefeld gibt finden Sie hier. (PDF-Datei)

Die Gebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld finden Sie hier. (PDF-Datei)

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