Ein Mensch ist gestorben, was ist zuerst zu tun?
Wenn ein Mensch gestorben ist, dann wird zunächst eine ärztliche Todesbescheinigung benötigt. Kontaktieren Sie hierfür den behandelnden Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter der Telefonnummer 116 117. Ist der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten, kümmern wir uns um die erforderlichen Dokumente.
Wenden Sie sich nach der Benachrichtigung eines Arztes bitte direkt an uns. Im Notfall sind wir telefonisch für Sie jederzeit erreichbar unter: (05 21) 96 51 10. Es ist unsere Aufgabe, Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen.
Wir verabreden uns zu einem persönlichen Beratungsgespräch. In diesem besprechen wir alle Ihre Wünsche vor allem in Bezug auf die Bestattung, die Trauerfeier sowie die Bestattungsart und stehen Ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Beratungsgespräch kann bei uns oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Dabei ist es nicht wichtig, in welchem Stadtteil Sie wohnen.
Auch wenn es oft sinnvoll ist, einige Dinge unmittelbar zu besprechen, so muss ein Verstorbener erst nach spätestens 36 Stunden überführt werden. Das bedeutet, dass Sie sich Zeit nehmen können, um sich zu verabschieden.