Die Dauergrabpflege

Die Aufstellung aller Wünsche für die eigene Bestattung und das Fixieren dieser Vorstellungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag ist ein großer und wichtiger Bestandteil der Bestattungsvorsorgeplanung.

Was oft vergessen wird: Eine Grabstätte existiert auf Friedhöfen in Bielefeld im Anschluss an eine Bestattung immer für mindestens 20 Jahre. Und in dieser Zeit muss dafür Sorge getragen werden, dass das Grab gepflegt wird. Bei pflegefreien Grabstätten wird die Grundpflege von der Friedhofsverwaltung übernommen. Bei einem klassichen Reihen- oder Wahlgrab sind hingegen die Angehörigen für die Grabpflege verantwortlich.

Es kann sein, dass es Angehörigen nicht möglich ist, die Grabstätte zu pflegen oder die Pflege in Auftrag zu geben. Manchmal gibt es auch keine Angehörigen mehr. Nicht nur in diesen Fällen ist es möglich, schon zu Lebzeiten die Grabpflege für die Zeit nach der eigenen Bestattung sicherzustellen.

Für die Ausführung und Ausgestaltung der Grabpflege ist Ihr Friedhofsgärtner zuständig. Selbstverständlich erhalten Sie aber auch bei uns grundsätzliche Informationen rund um das Thema Dauergrabpflege und die Möglichkeit der finanziellen Absicherung.

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