Der Bestattungsvorsorgevertrag

Zunächst beraten wir Sie ausführlich und umfassend über alle Möglichkeiten einer Bestattung und die damit verbundenen Kosten. Sobald Sie alle Ihre Wünsche für Ihre eigene Bestattung konkret beschreiben können, dokumentieren wir diese in einem Bestattungsvorsorgevertrag.

Durch die Beratung zur Bestattungsvorsorge und den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages entstehen für Sie keine Kosten.

Es ist wichtig, dass Ihre Vorstellungen schriftlich fixiert werden. Wir haben so nach Ihrem Tod eine Handlungsanweisung, die uns fest an Ihre Wünsche bindet. So können Sie sicher sein, dass nach Ihrem Tod auch alles so geschieht wie Sie es möchten.

Viele Vorsorgende lassen bewusst etwas Gestaltungsspielraum, damit Angehörige später ihre eigenen Wünsche mit einbringen können. Mitgestalten kann auch ein Teil der Trauerarbeit und des Abschiednehmens sein. Das sollte man bei den eigenen Überlegungen immer berücksichtigen. 

Einigen Menschen ist es hingegen sehr wichtig, dass wirklich niemand Eingriff in die Regelungen nehmen kann. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hat testamentarischen Charakter und so können wir Ihre Wünsche notfalls auch gegen den Willen Dritter durchsetzen.

Wir können unsere Verpflichtung sselbstverständlich nur dann erfüllen, wenn auch die finanziellen Mittel zur Durchführung der Bestattung bereit stehen. Darum sollte ein Bestattungsvorsorgevertrag immer auch mit einer finanziellen Absicherung der Bestattungskosten verknüpft sein. Die Beratung zur finanziellen Absicherung Ihrer dereinstigen Bestattungskosten ist immer auch Bestandteil der Bestattungsvorsorgeberatung.

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