Allgemeines zur Bestattungsvorsorge
Wissen Sie, was es für Sie bedeutet, dass das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 gestrichen worden ist? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften die Erben für eine standesgemäße Bestattung. Das bedeutet, die Bestattung bleibt der eigenen Vorsorge überlassen, wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte. Schließlich fallen neben den reinen Bestattungskosten noch weitere Kosten für Friedhofsgebühren, Zeitungsanzeigen, Grabpflege, Trauerkleidung, Fahrten zum Ort der Beisetzung, Bewirtung usw. an.
Eine vollständige Bestattungsvorsorge besteht aus einer finanziellen Absicherung der Bestattungskosten und einem Bestattungsvorsorgevertrag.
Unsere Partner, die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V., bieten Ihnen die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen durch Sterbegeldversicherungen an, die Ihr Alter, Ihre Vermögenssituation und Ihre besonderen Wünsche - von der Bestattungsart über das Grabmal bis zur Grabpflege - individuell berücksichtigen. Monatliche Raten sind ebenso möglich wie Einmalbeiträge.
Wir beraten Sie gerne umfangreich und unverbindlich, wie Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Bestattung verwirklicht werden können. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. Sie entscheiden über Sarg, Urne, Aufbahrung, Trauerfeier, Rede, Blumenschmuck, Grabgestaltung und vieles mehr. Damit auch nach Ihrem Tod alles so geschieht, wie Sie es möchten, können Sie gemeinsam mit uns die Modalitäten festlegen.
Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen und informieren Sie sie über Ihren Vorsorgevertrag. Ihre Familie wird im Fall der Fälle dankbar sein, dass Sie ihr eine Sorge abgenommen haben.