Bestattungsvorsorge:
für den Partner, für die Familie, für sich selbst

Seit das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 gestrichen wurde, haften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben für die Bestattungskosten. Das bedeutet, dass die Bestattung der eigenen Vorsorge überlassen bleibt, wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte.

Eine vollständige und eigenverantwortliche Vorsorge besteht - abhängig von den persönlichen Verhältnissen - neben einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einem Testament aus einer finanziellen Absicherung der eigenen Bestattung sowie einem Bestattungsvorsorgevertrag.

Wir beraten Sie umfassend rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge und helfen Ihnen zu planen. Diese Bestattungsvorsorgeplanung ist dabei immer unverbindlich und kostenfrei. Sie selbst entscheiden über Sarg, Urne, Aufbahrung, Trauerfeier, Rede, Blumenschmuck, Grabgestaltung und vieles mehr, damit auch nach Ihrem Tod alles so geschieht, wie Sie es möchten. Ihre Familie wird im Fall der Fälle dankbar sein, dass Sie ihr eine Sorge abgenommen haben.

 

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